Die Wohnungssuche gestaltet sich heute oft sehr schwierig.
Hier einige Tipps:
- werden Sie vorstellig bei den Wohnungsunternehmen, immer wieder
- nehmen Sie möglichst alle wichtigen Unterlagen mit
- SCHUFA Auskunft sollte nicht älter als 12 Wochen sein
- einmal jährlich steht Ihnen ein kostenloser Auskunftsbogen der Schufa zu
- achten Sie darauf, dass veraltete Eintragungen herausgenommen wurden
- packen Sie ein Bild von sich und den Kindern dazu
- fragen Sie regelmäßig nach
- fragen Sie auch mal die Hausmeisetr, wo ggf. ein Auszug ansteht bzw. eine Wohnung leer ist
- manchmal bietet sich ein Wohnungstausch an
Verlieren Sie heute eine Wohnung, ist es sehr schwer wieder eine bezahlbare Wohnung, noch dazu in ihrer gewohnten Umgebung zu finden. Deshalb sollte an erster Stelle für sie stehen, ihren Wohnraum zu erhalten.
Wie können Sie dem entgegenwirken?
Bezahlen Sie, wenn möglich unbedingt Ihre Miete. Haben Sie finanzielle Probleme, sprechen Sie mit dem Vermieter- suchen Sie Kontakt. Sprechen Sie ggf. bei Ihrem Jobcenter vor.
Nehmen Sie Kontakt zum Sozialamt auf, sollte eine Räumung anstehen.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte – Mieterschutzbund, Rechtshilfe etc.
Entstandene Mietrückstände durch Trennung- eine Anerkennung der Mietübernahme sollte möglichst schnell über /mit Ihrem zuständigen Jobcenter geklärt werden. In vielen Fällen werden die höheren Kosten des Wohnraums anerkannt.
Eine frühzeitig Klärung/ Besprechung der Lage mit den entsprechenden Personen ist unbedingt wichtig.
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Wohnhausbelastung bei Hauseigentümern (Lastenzuschuss).
Auf das Wohngeld haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Für die Gewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich. Sofern Sie allerdings eine Transferleistung (z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld etc.) beziehen, bei der Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, sind Sie vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.
Personen mit einem WBS können in eine Wohnung („Sozialwohnung“) ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Jede volljährige Person kann einen Antrag auf einen einkommensabhängigen WBS für sich und seine Familie bzw. Lebensgemeinschaft stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, gilt dieser für ein Jahr. Man hat Anspruch auf den WBS, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird.