Trennung/Scheidung
Die Informationen in diesem Artikel wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie dienen jedoch ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.
Für die Lösung konkreter rechtlicher Probleme solltest du stets eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin konsultieren. Jede Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Wenn der Entschluss zur Trennung feststeht, sprich möglichst gemeinsam mit den Kindern darüber und begleite sie bei der Trennungsbewältigung. Sorge dafür, dass deine Kinder auch emotionale Unterstützung durch andere Personen erleben. Du solltest auch dir selbst Zeit und Raum geben, um die Trennung zu verarbeiten. Achte auf dich und suche nach Unterstützung bei Familie oder Freunden.
Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt auch nach der Trennung meist bestehen. Es gilt, klare Regelungen für die Betreuung und den Umgang mit den Kindern zu treffen. Entscheidet, welches Betreuungsmodell am besten zu euch und eurer familiären Situation passt, und lasst euch bei Bedarf dazu beraten. Ebenso muss entschieden werden, bei welchem Elternteil die Kinder gemeldet werden sollen und wer das Kindergeld erhält.
Eine schriftliche Elternvereinbarung hilft dabei, Klarheit zu schaffen und Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. In Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind müssen beide Eltern gemeinsam entscheiden, während der hauptbetreuende Elternteil in Alltagsangelegenheiten allein entscheiden kann. Wenn ihr euch bei einzelnen wichtigen Fragen nicht einigen könnt, kann beim Familiengericht ein Antrag auf Übertragung der Alleinentscheidung gestellt werden.
Die hier bereitgestellten Informationen zu Trennung und Scheidung dienen der allgemeinen Orientierung und wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Beratungsstelle.
Bei Bedarf kannst du frühzeitig Unterstützung durch das Jugendamt oder Familien- und Erziehungsberatungsstellen in Anspruch nehmen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie der Ausübung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Wahlweise kannst du auch eine Mediation durchlaufen oder bei komplizierten Rechtsfragen anwaltliche Beratung einholen. Die Beraterinnen unserer bezirklichen Anlaufstellen für Alleinerziehende sind in jedem Stadtbezirk für dich da – vor, während und nach einer Trennung oder Scheidung.
Rat und Hilfe findest du auch bei den Selbsthilfe-Organisationen
- Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Berlin e.V. (VAMV) und
- der SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender SHIA e.V.
Auf der Seite des VAMV-Bundesverbandes findest du nützliche Publikationen, zum Beispiel das Taschenbuch Alleinerziehend – Tipps und Informationen.
Die Plattform Stark. Streit und Trennung meistern. Alltagshilfe, Rat & Konfliktlösung bietet diverse Informationen und Online-Trainings für Paare & Eltern und Kinder & Jugendliche bei Konflikten, Trennung und Scheidung.
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Sichere deine persönlichen und vermögensrechtlichen Unterlagen. Bewahre deine persönlichen und vermögensrechtlichen Unterlagen sicher (ggf. außerhalb der gemeinsamen Wohnung) auf. Fertige Kopien von wichtigen Dokumenten an, falls ihr gemeinsame Unterlagen habt. Prüfe, ob ein Ehe- oder Partnerschaftsvertrag vorhanden ist und welche Vereinbarungen darin getroffen wurden.
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Wenn ihr eine Scheidung anstrebt, ist es wichtig, den Scheidungsantrag rechtzeitig zu stellen und alle relevanten Unterlagen sorgfältig zusammenzustellen. Der scheidungswillige Ehepartner kann nach Ablauf des Trennungsjahres durch die beauftragte Rechtsanwältin bzw. den Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Eine anwaltliche Beratung hilft, den Zugewinnausgleich und die Vermögensaufteilung sowie weitere Scheidungsfolgen klar zu regeln.
In Scheidungsverfahren gilt grundsätzlich die Pflicht zur anwaltlichen Vertretung. Eine gemeinsame Vertretung der Eheleute vor dem Familiengericht ist nicht möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es meist ausreichend, wenn nur einer der Ehepartner anwaltlich vertreten wird.
Rechtsfragen, die anlässlich der Scheidung auftreten, könnt ihr in einer Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich regeln (Unterhaltszahlungen, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Aufteilung von Haushaltsgegenständen und Vermögen). Zur Wirksamkeit ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
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Für den Auszug aus bzw. den Verbleib in der Familienwohnung gelten unterschiedliche rechtliche Regelungen, je nachdem, ob ihr verheiratet seid oder nicht, ob du in einer Miet- oder Eigentumswohnung lebst und wer im Mietvertrag steht oder Eigentümer ist. Es muss geklärt werden, wer in der bisherigen Wohnung bleibt und aus welchen Mitteln die Wohnkosten (Miete oder Ratenzahlungen, Energie, Telefon und Internet, Versicherungen etc.) beglichen werden. Der Besuch einer Mieterberatung kann bei der Orientierung über das eigene Vorgehen helfen. Kostenfreie Mieterberatungen gibt es in jedem Berliner Bezirk.
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Versucht, eine Einigung über die Aufteilung der Haushaltsgegenstände zu treffen. Dabei sollte das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse jedes Ex-Partners berücksichtigt werden. Eine Auflistung aller Haushaltsgegenstände kann helfen, den Überblick zu behalten. Klärt, ob mit der Überlassung von Gegenständen auch das Alleineigentum daran übertragen werden soll oder diese nur zur Benutzung überlassen werden. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können Gegenstände verkauft und der Erlös aufgeteilt werden.
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Nach einer Trennung haben Kinder in der Regel einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Die Mindesthöhe ist gesetzlich festgelegt, die genaue Höhe kann mithilfe der Düsseldorfer Tabelle ermittelt werden. Welcher Elternteil in welcher Höhe zahlen muss, hängt vom gewählten Betreuungsmodell ab. Betreut ein Elternteil nach der Trennung die gemeinsamen Kinder überwiegend allein und kann daher nicht voll erwerbstätig sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen Betreuungsunterhalt verlangt werden.
Nach der Trennung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bzw. nach der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
Höhe und Modalitäten des Unterhalts sollten möglichst früh geklärt werden. Hierbei hilft eine anwaltliche Beratung.
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Nach einer Trennung kannst du je nach Situation verschiedene staatliche Leistungen beantragen. Jede dieser Leistungen hat spezifische Voraussetzungen und Antragswege. Es lohnt sich daher, frühzeitig Informationen einzuholen und die zuständigen Stellen zu kontaktieren. Die Beraterinnen der Anlaufstellen für Alleinerziehende beraten ebenfalls zu den nachfolgenden Sozialleistungen:
- Unterhaltsvorschuss: Diese Leistung kann beim Jugendamt beantragt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Der Unterhaltsvorschuss stellt sicher, dass dein Kind finanzielle Unterstützung erhält, auch wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
- Wohngeld: Wohngeld hilft dir dabei, die Mietkosten zu tragen oder die finanzielle Belastung für ein Eigenheim zu mindern. Es richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen und kann je nach Bedarf erstmalig oder weiterhin beantragt werden.
- Bürgergeld: Falls dein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für dich und dein Kind zu sichern, kannst du Bürgergeld beantragen – entweder erstmalig nach der Trennung oder weiterhin, falls du bereits zuvor anspruchsberechtigt warst.
- Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringem Einkommen, deren Mittel zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreichen, aber nicht für den ihrer Kinder. Diese Leistung kann in Kombination mit Wohngeld beantragt werden.
- Bildungs- und Teilhabepaket: Dieses Paket bietet finanzielle Unterstützung für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Es umfasst Zuschüsse für Schulbedarf, Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht sowie Freizeit- und Sportaktivitäten.
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Bist du in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert, bleibt der Krankenversicherungsschutz bis zur Scheidung bestehen, solange du keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst. Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils erlischt die Familienversicherung.
Prüfe bestehende Versicherungen und kündige nicht mehr benötigte. Passe ggf. die Bezugsrechte an. Um sicherzustellen, dass auch die gemeinsamen Kinder weiterhin versichert sind, kann es notwendig sein, Versicherungen auf einen Elternteil umzuschreiben. Überprüfe auch, ob du nach der Trennung neue Versicherungen für dich abschließen solltest.
Gemeinsam abgeschlossene Verträge (Telefon, Internet, Strom, Abonnements) solltest du prüfen und gegebenenfalls kündigen oder übertragen.
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Bei Gemeinschaftskonten solltest du den Kontostand zum Zeitpunkt der Trennung dokumentieren und das Konto so bald wie möglich auflösen. Bei einem „Oder-Konto“ kannst du bis zur Auflösung die Einzelverfügungsberechtigung des anderen Partners gegenüber der Bank widerrufen. Achte darauf, dass Zugangsberechtigungen und Lastschriftmandate angepasst werden. Überprüfe den Zahlungsverkehr und leite ggf. regelmäßig eintreffende Zahlungen auf dein eigenes Konto um.
Hast du ein Einzelkonto mit Kontovollmacht für den Ex-Partner, widerrufe die Vollmacht sobald wie möglich und ändere die Zugangsdaten für das Online-Banking.
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Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften: Im Trennungsjahr kannst du die gemeinsame steuerliche Veranlagung beibehalten oder bereits eine getrennte steuerliche Veranlagung beantragen. Ab dem 1. Januar des Folgejahres der Trennung muss eine Änderung der Steuerklasse erfolgen.
Alleinerziehenden Elternteilen steht ein jährlicher Entlastungsbetrag zu, der durch einen Wechsel in die Steuerklasse 2 beantragt werden kann. Bei einer geteilten Betreuung müsst ihr euch einigen, wem der Entlastungsbetrag zukommt. Zudem werden der Kinderfreibetrag und weitere steuerliche Vergünstigungen neu berechnet – das kann deine Steuerlast senken. Es lohnt sich, diese Optionen frühzeitig zu prüfen und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Häusliche Gewalt umfasst körperliche, psychische, sexuelle und finanzielle Übergriffe, die im häuslichen Umfeld stattfinden. Sie betrifft oft (Ex-)Partner oder Familienmitglieder und kann verschiedene Formen annehmen, von Drohungen und Einschüchterungen bis hin zu physischen Angriffen. Wichtig ist zu wissen, dass Betroffene nicht allein sind und es Hilfsangebote gibt, wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und rechtliche Schutzmaßnahmen. Betroffene und Angehörige können sich unter der Nummer 030 611 03 00 an die BIG-Hotline wenden. Hier gibt es täglich rund um die Uhr (auch an Wochenenden und Feiertagen) eine telefonische Beratung. Außerdem gibt es in Berlin mehrere Fachberatungsstellen Häusliche Gewalt. Mehr Informationen findest du unter unserer Rubrik „Notfallnummern“.
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